Der Maklerauftrag
Der Makleralleinauftrag
Mit dem Makleralleinauftrag wird der beauftragte Makler für die Vertragslaufzeit verpflichtet, durch intensive Bemühungen den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Maklers zählen auch, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts zur Verfügung.
Die Risiken ohne Makleralleinauftrag
Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er kann abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden verschiedene Makler parallel beauftragt, riskiert der mögliche Käufer, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass eine von mehreren Maklern angebotene Immobilie zu oft oder die gleiche Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung mehrfach inseriert wird - und das manchmal mit verschiedenen Preisen, was die Seriösität der Immobilie und des Anbieters in Frage stellt.
Da der Makler im Gegensatz zu Steuer- und Rechtsexperten ein reines Erfolgshonorar bekommt, das nur fällig wird, wenn er erfolgreich verkauft hat, besteht seinerseits ein besonderes Interesse an einer erfolgreichen Erledigung des Alleinauftrags.
Gut beraten ist, wer bei Immobiliengeschäften einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag erteilt. Dieser Makler geht hiermit gegenüber dem Verkäufer eine weitreichende Verpflichtung ein. Insbesondere verpflichtet er sich zu intensiven Bemühungen, um das Immobiliengeschäft im Interesse des Auftraggebers zu einem guten Abschluss zu bringen.